Für unser Tool bedeutet das eine gute Usability, für unseren Datenschutz rechtssichere Verträge (AV), den Server-Standort EU und ein TÜV Rheinland-Prüfbericht. Wir möchten dir daher einen standardisierten Prozess anbieten, mit dem du im Rahmen unserer Dienstleistung dem oft mühsamen Thema Datenschutz unkompliziert und schnell gerecht wirst.
Datenschutz und Datensicherheit
Mit Brevo (ehemals Sendinblue) versendest du deine Newsletter-Kampagnen rechtssicher und DSGVO-konform.

Liebe Kundin, lieber Kunde,
diese Seite wird dir helfen, den Newsletter-Versanddienst von Brevo in deinem Unternehmen rechtlich konform einzugliedern (keine Rechtsberatung). Brevo hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Kund:innen eine einfach zu bedienende, performante und rechtssichere CRM-Suite anzubieten.
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Im Rahmen deiner Nutzung von Brevo verarbeiten wir personenbezogene Daten in Deinem Auftrag. Das bedeutet, du bist als Auftraggeber verantwortlich im Sinne der DSGVO, da du personenbezogene an Brevo überträgst, und Brevo Auftragsverarbeiter, da wir diese Daten entgegennehmen und verarbeiten. Zur Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, bietet dir Brevo eine Datenschutzvereinbarung (oder auch Auftragsverarbeitungsvereinbarung) nach den gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 der DSGVO. Unsere Datenschutzvereinbarung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Brevo Dienste. Du findest Sie jetzt ganz einfach dort in den Bedingungen im Anhang 3. Ein gesonderter Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist daher für dich nicht erforderlich!"
TÜV Rheinland-Prüfbericht
In Art 28ff. der DSGVO verlangt der Gesetzgeber außerdem, dass sich der Auftraggeber (du) regelmäßig von der korrekten Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) beim Auftraggeber überzeugt. In der Praxis würde das heißen, du müsstest einmal im Jahr Brevo besuchen und dich vor Ort von unseren TOMs überzeugen. Ein Vorgehen, das für dich nicht praktikabel wäre. Eine mögliche Unterstützung bietet daher unser TÜV-Prüfbericht: Geprüfte technische und organisatorische Maßnahmen. Der TÜV Rheinland hat sich damit als unabhängiger Dritter von der korrekten Umsetzung unserer TOMs überzeugt. Der Prüfbericht kann bereits als ausreichender Nachweis gelten.
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